Briefwahl

Hier geht es direkt zur Beantragung der Briefwahl-Unterlagen

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Briefwahl auf einen Blick:

Zustellung der Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen werden voraussichtlich ab dem 2. Mai 2024 an die Wählerinnen und Wähler zugestellt. Wer bis zum 13. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch (07243/101-298) oder per E-Mail (wahlamt@ettlingen.de) an das Wahlamt der Stadt Ettlingen wenden.

Versand der Briefwahlunterlagen

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens in der Kalenderwoche 20 (ab dem 13.05.2024) beginnen.

Briefwahl für die Europa- und/oder Kommunalwahl beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache im Wahlamt/Briefwahlbüro der Stadt Ettlingen beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens in der Kalenderwoche 20 (ab dem 13.05.2024) beginnen.

1. Wahlscheinantrag per Internet

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links zur Briefwahlbeantragung erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

2. Wahlscheinantrag per QR-Code

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

3. Wahlscheinantrag per E-Mail

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@ettlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Bitte achten Sie bei Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Sie können mit Ihrer Mailadresse lediglich die für Sie personalisierten Wahlscheine beantragen und keine weiteren Wahlscheine für Dritte.

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 07.06.2024 um 18 Uhr (spätester Eingangszeitpunkt beim Wahlamt).
Bei einer plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen von einer/einem Dritten gegen Vorlage eines unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Zusätzlich besteht kurz vor der Wahl die Möglichkeit, am Samstag, 08.06.2024, von 9 bis 12 Uhr, und am Wahltag, Sonntag, 09.06.2024, von 8 bis 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzugeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07243 101-298; E-Mail: briefwahl@ettlingen.de

Wählen im Wahllokal am Wahltag

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und evtl. Ortschaftsratswahl) werden an alle Wahlberechtigten versandt. Sie werden ausgefüllt mit ins Wahllokal genommen. In jedem Wahlbezirk wird jedoch auch ein Kontingent an Stimmzetteln bereitgehalten, falls Wahlberechtigte die Stimmzettel vergessen oder verloren haben. Die Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen werden zusammen mit dem Stimmzettel für die Europawahl im Wahllokal ausgegeben.

Bei der Europawahl hat der Gesetzgeber auf die Ausgabe von Stimmzettelumschlägen verzichtet. Der Stimmzettel wird lediglich gefaltet in die Wahlurne geworfen.
Der Wahlbezirk zur Stimmabgabe kann dem Wahlbenachrichtigungsschreiben entnommen werden. Außerdem kann im Wahllokal auch mit Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass gewählt werden. Der entsprechende Wahlbezirk kann im Wahlamt erfragt werden.